Erforderliche Freigaben

Im Kundennetzwerk muss der HTTPS-Port 443 für den PLEXLOG Energiemanager freigegeben sein. Die Kommunikation wird vom Datenlogger zu den PLEXLOG-Servern aufgebaut.

Eine feste IP-Adresse am Datenlogger ist möglich, wenn das Kundennetz dies für Firewallregeln oder Netzwerkverwaltung benötigt.

Ziel / Dienst Port Hinweis
HTTPS 443 Ausgehend vom PLEXLOG Energiemanager ins Internet freigeben.
soap1.plexlog.de bis soap5.plexlog.de 443 Portal-/SOAP-Kommunikation.
update1.plexlog.de bis update5.plexlog.de 443 Update-Kommunikation.
live.plexlog.de 443 Live-Daten.
remote.plexlog.de 443 Remote-Zugriff beziehungsweise Remote-Control-Funktion.
services.plexlog.de 443 PLEXLOG Services.

Prüfung und sinnvolle Ergänzung

Die Vorgabe ist technisch schlüssig, wenn sie als ausgehende HTTPS-Freigabe für den Datenlogger verstanden wird. Eingehende Portweiterleitungen aus dem Internet sind dafür nicht erforderlich.

Da die nummerierten Serveradressen laut Originaldokumentation künftig fortgeführt werden können, ist eine Freigabe per Domainmuster *.plexlog.de praktikabel, sofern die Firewall dies unterstützt.

Wenn die Firewall keine Wildcards zulässt, sollten die genannten FQDNs einzeln freigegeben und bei Erweiterungen der Serverliste nachgepflegt werden.

  • DNS-Auflösung für die genannten Namen muss im Kundennetz funktionieren.
  • Die feste IP am Logger ersetzt keine HTTPS-Freigabe; sie erleichtert nur die Zuordnung in der Firewall.
  • Bei restriktiven Netzen vor Ort mit der IT klären, ob TLS-Inspection oder Proxyregeln die Verbindung beeinflussen.